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1. Allgemein:
1.1. Jedes Mitglied der Tennisabteilung verpflichtet sich, die nachfolgende Spiel- und Platzordnung genau zu beachten und bei Verstößen, auch andere Mitglieder darauf hinzuweisen.
1.2. Grobe Verstöße gegen diese Ordnung, können den sofortigen Ausschluss aus der Abteilung zur Folge haben. Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
1.3. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die einen gültigen Mitgliedsausweis (Heftmagnetschildchen) besitzen und ihren Beitrag für das laufende Kalenderjahr entrichtet haben. Das Heftmagnetschildchen ist nicht übertragbar. Der Missbrauch von fremden Heftmagnetschildern ist strengstens untersagt und führt unweigerlich zum Ausschluss aus der Abteilung.
2. Platzpflege:
2.1. Zu Saisonbeginn dürfen die Tennisplätze erst nach Freigabe durch den Platzwart bespielt werden.
2.2. Der Tennisplatz ist bei Trockenheit vor dem Spiel ausreichend zu bewässern.
2.3. Nach Regenwetter müssen die Plätze vor Spielbeginn komplett abgetrocknet sein.
2.4. Bei einsetzendem starken Regen, ist das Spiel zu beenden und der Platz abzuziehen.
2.5. 5 min. vor Spielende muss der Platz abgezogen werden. Linien bitte abkehren!
3. Spielzeiten:
3.1. Spielzeiten sind täglich von 06:15 Uhr bis 22:15 Uhr.
3.2. Schülern und Jugendlichen ist die Platzbelegung nur an Wochentagen (Montag – Freitag) in der Zeit von 06:15 Uhr bis 16:15 Uhr gestattet. Wenn Schüler und Jugendliche mit einem Erwachsenen spielen, so erweitert sich die Spielzeit bis 18:15 Uhr (auch Samstag und Sonntag).
3.3. Sofern Plätze frei sind, können Schüler und Jugendliche auch außerhalb dieser Zeiten spielen.
3.4. Platz 4 bleibt für alle Erwachsenen von Mo-Fr bis 18:15 Uhr gesperrt. Kinder und Jugendliche haben auf diesem Platz Vorreservierungsrecht. Ausnahme: Training mit der Ballmaschine bei Anmeldung auf der Belegungsliste oder wenn Platz 4 frei ist.
4. Platzbelegung:
4.1. Die Platzbelegung erfolgt digital über das Buchungssystem auf unserer Internetseite und analog mit der gültigen Heftmagnetkarte. Vor Spielbeginn müssen beide Magnetkarten an der Belegungstafel angebracht werden.
4.2. Die Platzbelegung erfolgt mit der gültigen Heftmagnetkarte, die am gewünschten Tag und zur gewünschten Stunde an der Belegungstafel anzubringen ist. Vor Spielbeginn müssen beide Magnetkarten an der Belegungstafel angebracht werden.
4.3. Die Vorbelegung der Plätze kann 5 Tage vor Spieltermin erfolgen. Schüler und Jugendliche können nach Regelung unter 3.2 (letzter Satz), außerhalb der erlaubten Belegungszeit erst 10 min. vor Beginn einer Spielstunde vorbelegen.
4.4. Während der Spielzeit, müssen die Heftmagnetkarten beider Spieler für die laufende Stunde angebracht sein. Erst nach Ende der Spielzeit kann eine weitere Platzbelegung erfolgen.
5. Spielkleidung:
5.1. Es darf nur in sportgerechter Spielkleidung gespielt werden. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist verboten.
5.2. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet.
6. Gastspieler:
6.1. Gastspieler dürfen mit einem Mitglied vorreservieren und spielen. Das Mitglied ist für die Bezahlung der Gastspielergebühr und für den sofortigen Eintrag des Spieltages und der Spielstunde verantwortlich. Die Platzgebühr für den Gast beträgt 5,- €. Die Gastspielermarken liegen auf dem Briefkasten neben dem Schiedsrichterraum bereit. Die Gastspielermarke ist auszufüllen und zusammen mit 5 € in den Briefkasten zu werfen. Im Buchungssystem muss der Spielpartner „Gast“ eingetragen werden, an der Magnettafel wird das grüne Gastspieler-Magnetschild verwendet.
6.2. Die Plätze können auch von Nichtmitgliedern gebucht werden, Voraussetzung ist allerdings die Anwesenheit eines Mitglieds auf der Anlage. Gespielt werden darf auf Platz 5 und 6. Platznutzung durch Mitglieder hat immer Vorrang. Die Buchung erfolgt über das Buchungssystem, die Zahlung kann bar oder durch Überweisung getätigt werden. Die Platzgebühr beträgt pro Stunde 12,- €.
6.3. Für den Betrag von 45 € kann eine Schnupperkarte erworben werden. Die Schnupperkarte ermöglicht es zehn Mal in einer Saison zu spielen. Die Karte kann nur für eine Saison erworben werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Mitglieder unseres Partners TC Kempten solange die Spielgemeinschaft zwischen den beiden Klubs besteht.
6.4. Ein Versicherungsschutz besteht nur für Mitglieder des SV ESK Kempten 1958 e.V.. Für Schnupperkarteninhaber und Gäste ist dies nicht möglich.
7. Schlussbestimmung:
7.1. Der Abteilungsleitung bleibt es vorbehalten, bei Bedarf die Spiel- und Platzordnung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen.
7.2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Sportverein ESK Kempten 1958 e.V. (mit Abteilung Tennis) auf dem gesamten Sportgelände keinerlei Haftung für etwaige Unfälle und Schäden übernimmt.
7.3. Diese Spiel- und Platzordnung tritt rückwirkend mit Beginn der Spielsaison 2014 in Kraft.